Freaky Fresh Cocktails

Downloads

Aufsichtserklärung
Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24:00 Uhr auf öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten (gem. JuschG §5 Abs. 1). Mit der nachfolgenden Vereinbarung (gem. JuschG §1 Abs. 1 Nr. 4) können die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen die Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen (erziehungsbeauftragte Person), und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung nach 24:00 Uhr ermöglichen.
shishalounge89°
Willst du dich von der Masse abheben und Freaky Fresh Headlines einmal ganz anders erleben?
Sei einen Schritt voraus!
Melde dich bei unserem Newsletter an und bekomme die neusten Infos zu Partys & Co vor allen anderen...
© 2010 FreakyFreshCocktails.de | Impressum